Ihre Fachanwältin in Nördlingen berät Sie zum Thema Familienrecht

Fachanwältin für Familienrecht
Der Hauptschwerpunkt meiner Rechtsanwaltstätigkeit liegt seit vielen Jahren im Familienrecht.

Gerne entwerfe ich für Sie im Familienrecht Eheverträge oder Verträge für nichteheliche Lebensgemeinschaften. Manchmal ist es ratsam, Regelungen in Form von Eheverträgen oder Partnerschaftsverträgen zu treffen, wie z.B. bei Unternehmerehen. Aufgrund von zahlreichen Reformen im Familienrecht und der sich stets ändernden, weiter entwickelnden Rechtsprechung empfiehlt es sich auch, bestehende Verträge regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls anpassen zu lassen.

Falls Sie die leidvolle Erfahrung einer Trennung machen müssen, stehe ich Ihnen auch in diesem schwierigen Lebensabschnitt mit Rat und Tat unterstützend zur Seite. Im Vordergrund stehen dabei außergerichtliche Lösungen, z.B. in Form von Scheidungsfolgenvereinbarungen. Wenn es erforderlich ist, verfolge ich Ihre Rechte aber auch mit Nachdruck im gerichtlichen Verfahren vor dem Familiengericht. In eiligen Fällen besteht die Möglichkeit, einstweilige Anordnungen zu erwirken.

Oftmals sind Fragen des Unterhalts zu klären – sowohl auf Seiten des Unterhaltsberechtigten als auch auf Seiten des Unterhaltsverpflichteten. Bei Trennungen sind dies der Kindesunterhalt, der Trennungsunterhalt, der Geschiedenenunterhalt (Betreuungsunterhalt, Unterhalt wegen Alters, Unterhalt wegen Krankheit oder Gebrechen, Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit und Aufstockungsunterhalt) und der Unterhalt der nichtehelichen Mutter. Gegebenenfalls sind Verfahren wegen Vaterschaftsanfechtung oder Vaterschaftsfeststellung zu führen. Werden z.B. die eigenen Eltern pflegebedürftig, so ist zu klären, in welchem Umfang Elternunterhalt zu bezahlen ist. Werden Kinder vom Jugendamt in Obhut genommen (z.B. in betreuten Wohngruppen), so ist der monatliche Kostenbeitrag der Eltern hieran zu errechnen.

Wenn es gemeinsame minderjährige Kinder gibt, gebe ich Hilfestellung bei Problemen des Umgangs und der elterlichen Sorge (bzw. in Teilbereichen der elterlichen Sorge wie z.B. des Aufenthaltsbestimmungsrechts, der Personensorge, der Gesundheitsfürsorge und der Vermögenssorge). Im Vordergrund steht dabei stets das Kindeswohl.

Neben der Verteilung des Hausrats sind gemeinsame Vermögensgegenstände der Eheleute bzw. Partner aufzuteilen und Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht (Zugewinnausgleich, Gütertrennung und Gütergemeinschaft) zu klären.

Selbstverständlich unterstütze ich Sie auch im Scheidungsverfahren nebst Versorgungsausgleich.

Das Familienrecht ist geprägt von einem steten Wandel durch zahlreiche Reformen und durch eine sich stets weiter entwickelnde Rechtsprechung. Zum 01.01.2008 trat die Unterhaltsrechtsreform in Kraft. Seit 01.09.2009 ist ein völlig neues Verfahrensrecht in Familiensachen, das FamFG, in Kraft getreten. Als Fachanwältin für Familienrecht in Nördlingen beantworte ich Ihnen gerne damit verbundene Fragen.