Ihre Fachanwältin in Oettingen berät zum Thema Scheidung

Ihre Fachanwältin in Nördlingen berät bei Fragen zur Scheidung

Im Verlaufe der Trennungszeit stellen Sie sich sicherlich zunehmend die Frage: "Wann kann ich meinen Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen?". Als Fachanwältin für Familienrecht helfe ich Ihnen dabei, den für Sie hierfür optimalen Zeitpunkt herauszufinden.

In der Regel kann ein Scheidungsantrag kurz vor Ablauf des Trennungsjahrs beim Familiengericht eingereicht werden. Nur in Ausnahmefällen ist es möglich, die Scheidung der Ehe zu einem früheren Zeitpunkt zu beantragen (sog. Härtefallscheidung).

Wichtig zu wissen ist, dass die Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehegatten verschiedene rechtliche Folgen hat. So löst die Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens z. B. die Stichtage zur Berechnung des Endvermögens im Rahmen des Zugewinnausgleichs sowie zur Ermittlung der Rentenanwartschaften im Rahmen des Versorgungsausgleichs aus.

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