Ihre Kanzlei in Nördlingen hilft Ihnen bei Fragen zum Unterhalt

Gerade im Unterhaltsrecht ist es aufgrund der Unterhaltsrechtsreform zum 01.01.2008 sowie angesichts der sich ständig weiter entwickelnden Rechtsprechung erforderlich, sich an einen auf das Familienrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden. Als Fachanwältin für Familienrecht in Nördlingen kann ich Ihnen Ihre Fragen zum Unterhaltsrecht kompetent beantworten.
Unterhalt Anwalt Familienrecht Oettingen
Die Fragestellungen im Unterhaltsrecht sind mannigfaltig.

Allen Unterhaltsansprüchen ist gemeinsam, dass es oft Meinungsverschiedenheit bei der Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens gibt – sowohl auf Seiten des Unterhaltsverpflichteten als auch auf Seiten des Unterhaltsberechtigten.

Der Kindesunterhalt ist in rechtlicher Hinsicht noch recht überschaubar. Die Höhe des zu zahlenden Kindesunterhalts ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle. Diese wiederum ändert sich seit der Unterhaltsrechtsreform nicht mehr regelmäßig in jedem zweiten Jahr zum 01.07., sondern stets dann, wenn es Veränderungen im Kindergeld oder/ und steuerlichen Kinderfreibetrag gibt – zuletzt zum 01.01.2009.

Beim Trennungsunterhalt sowie beim nachehelichen Unterhalt (oder auch Geschiedenenunterhalt genannt) gibt es jedoch nicht zuletzt auch aufgrund der Unterhaltsrechtsreform ständig neue Rechtsprechung.

Immer mehr an Bedeutung gewinnt der Elternunterhalt, d. h. der Unterhalt, den volljährige Kinder an Mutter und/ oder Vater zu bezahlen haben, wenn diese z.B. in einem Pflegeheim untergebracht sind, jedoch deren Rente und Leistungen aus der Pflegeversicherung zur Deckung der anfallenden Kosten nicht ausreichen.

Wurde ein Unterhaltsbetrag einmal – außergerichtlich oder gerichtlich - festgelegt, bedeutet dies nicht, dass dieser errechnete Betrag stets unverändert bleibt. Ändern sich Ihre persönlichen und/ oder wirtschaftlichen Verhältnisse, kann es durchaus sein, dass dies auch Auswirkungen auf Ihren Unterhalt hat, der sich dadurch möglicherweise für Sie als Unterhaltsberechtigter erhöht oder für Sie als Unterhaltsverpflichteter reduziert. Gerne unterstütze ich Sie dabei im Rahmen eines gerichtlichen Abänderungsverfahrens.

Sie haben Fragen zum Thema Unterhalt? Ich berate Sie gern.